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Lizenz

Version: 0.6-draft
Stand: 2026-04-06
Lizenzgeber: Thorsten Jägle, Rupperswil, Schweiz
Verantwortlicher: info@hardenlab.ch

Dieser Lizenztext ist ein technischer Arbeitsentwurf fuer das Produkt und ersetzt keine anwaltliche Pruefung.


1. Gegenstand und Begriffe

Diese Lizenz regelt die Nutzung der Software, Skripte, Konfigurationsdateien, Dokumentationen und sonstigen Bestandteile des Produkts HardenLab Local Pack einschliesslich aller zugehoerigen Releases, Updates, Build-Artefakte und Begleitdokumente (zusammen das Produkt).

Sofern nicht ausdruecklich anders vereinbart, wird das Produkt nicht verkauft, sondern nur zur Nutzung nach Massgabe dieser Lizenz bereitgestellt.

Lizenznehmer ist die natuerliche oder juristische Person, die das Produkt ueber den offiziellen Vertriebsweg erworben hat und in der Bestellbestaetigung als Kaeufer ausgewiesen ist.

Lizenzierte Organisation ist die Organisation des Lizenznehmers, fuer deren interne Nutzung das Produkt erworben wurde.


2. B2B-Exklusivitaet

Dieses Produkt richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, Selbststaendige und sonstige Personen, die das Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen, beruflichen oder unternehmerischen Taetigkeit erwerben und nutzen.

Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen. Bestellungen durch Verbraucher sind nicht zugelassen. Der Lizenzgeber kann solche Bestellungen ablehnen, stornieren oder rueckabwickeln.


3. Rechteinhaber

Saemtliche Rechte am Produkt, insbesondere Urheberrechte, Rechte an Skripten, Konfigurationen, Paketstrukturen, Build-Logik, Dokumentation, Produktnamen, Layouts und sonstigen Bestandteilen, verbleiben vollstaendig beim Lizenzgeber.

Es werden ausschliesslich die in dieser Lizenz ausdruecklich genannten Nutzungsrechte eingeraeumt. Im Uebrigen bleiben alle Rechte vorbehalten.


4. Lizenztyp und Nutzungsumfang

Soweit kein zeitlich begrenztes Abonnement vereinbart ist, wird die Lizenz auf unbestimmte Zeit eingeraeumt.

Der Lizenzgeber raeumt dem Lizenznehmer eine einfache, nicht ausschliessliche, nicht uebertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur internen Nutzung in der lizenzierten Organisation ein.

Sofern auf der Produktseite, in der Bestellbestaetigung oder in einer Individualvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist, gilt:

  • die Lizenz gilt nur fuer die lizenzierte Organisation
  • die Nutzung ist nur fuer eigene interne Zwecke erlaubt
  • die Nutzung durch Dritte, fuer Dritte oder im Namen Dritter ist unzulaessig
  • die Lizenz berechtigt nicht zur Weitergabe an verbundene Unternehmen, Kunden, Partner, IT-Dienstleister oder sonstige Dritte
  • die Lizenz umfasst nur den jeweils erworbenen Produktumfang und Support-Scope
  • die Nutzung ist nur auf der Anzahl Geraete zulaessig, die der gekauften Variante entspricht
  • massgeblich fuer den Lizenzumfang sind die Produktseite, die gekaufte Variante und die Bestellbestaetigung

Es gelten fuer v1 insbesondere folgende Varianten:

  • Solo: Nutzung auf bis zu 3 Geraeten
  • Team: Nutzung auf bis zu 10 Geraeten
  • Business: Nutzung auf bis zu 25 Geraeten

Massgeblich ist die Anzahl gleichzeitig aktiv betriebener Geräte. Der Austausch eines Geräts (Ersatz, nicht Erweiterung) zählt nicht als neue Lizenzeinheit, sofern das ersetzte Gerät dauerhaft ausser Betrieb genommen wird.

Sofern spaeter weitere Varianten, Upgrades oder Sondervereinbarungen eingefuehrt werden, ergibt sich der jeweils zulaessige Geraeteumfang aus der beim Kauf ausgewaehlten Variante oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.


5. Zulaessige Nutzung

Zulaessig ist ausschliesslich:

  • die interne Verwendung des Produkts innerhalb der lizenzierten Organisation
  • die Ausfuehrung der mitgelieferten Skripte und Begleitdateien auf den von der Lizenz erfassten Zielsystemen
  • die Erstellung interner Sicherungskopien, soweit dies fuer Bereitstellung, Backup oder Wiederherstellung erforderlich ist
  • die interne Dokumentation des Einsatzes des Produkts

6. Unzulaessige Nutzung

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers ist insbesondere untersagt:

  • Weiterverkauf des Produkts
  • Weitergabe, Vermietung, Verleih oder sonstige Ueberlassung an Dritte
  • Verbreitung ueber Download-Portale, Filesharing, Foren, Archive oder oeffentliche Repositories
  • Nutzung fuer Kunden, Mandanten oder Dritte im Rahmen von Managed Services, Consulting, Outsourcing, Administration oder Betriebsfuehrung
  • Bereitstellung als Bestandteil eines eigenen Produkts oder Angebots
  • Entfernung, Aenderung oder Unterdrueckung von Lizenz-, Herkunfts-, Build- oder Kennzeichnungsinformationen
  • Veroeffentlichung des Quellmaterials, ganz oder teilweise
  • Unterlizenzierung
  • Umgehung technischer oder organisatorischer Schutzmechanismen
  • missbraeuchliche Mehrfachverwendung ausserhalb des erworbenen Lizenzumfangs

7. Aenderungen und Bearbeitungen

Aenderungen am Produkt sind nur fuer eigene interne Zwecke und nur insoweit zulaessig, als dies fuer die technische Nutzung zwingend erforderlich ist.

Nicht zulaessig ist insbesondere:

  • die Weitergabe geaenderter Versionen
  • die Weitergabe abgeleiteter Werke
  • die Nutzung geaenderter Versionen als Kundenprodukt, Dienstleisterpaket oder Reseller-Angebot

Der Lizenzgeber leistet fuer geaenderte, kombinierte oder anderweitig modifizierte Versionen keinen Support, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.


8. MSP-, Reseller- und Drittkundennutzung

Die Nutzung des Produkts fuer mehrere Kunden, Mandanten, Standorte Dritter oder als Bestandteil eines Managed-Service-, Reseller-, Integrator- oder Consulting-Angebots ist nur mit einer gesonderten schriftlichen Lizenz des Lizenzgebers erlaubt.

Eine Standardlizenz fuer interne Eigennutzung umfasst keine MSP-, Reseller- oder Drittkundennutzung.


9. Lizenzschluessel, Aktivierung und Download-Zugang

Soweit das Produkt ueber License Keys, Aktivierung, Download-Endpoints, Build-Kennungen oder vergleichbare Mechanismen bereitgestellt wird, gelten diese ausschliesslich zur technischen Steuerung des vertragsgemaessen Zugangs.

Der Lizenznehmer darf insbesondere nicht:

  • License Keys an Dritte weitergeben
  • Aktivierungs- oder Download-Mechanismen umgehen
  • Zugangsdaten oder kurzlebige Download-Links weiterverbreiten
  • technische Zugriffsbeschraenkungen missbraeuchlich ausnutzen

Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Zugang zu Downloads, Updates oder Releases zu sperren oder einzuschraenken, wenn ein begruendeter Verdacht auf Missbrauch oder Lizenzverstoss besteht.


10. Verkaufsabwicklung, Zahlungsdienstleister und technische Datenverarbeitung

Die Zahlungs- und Verkaufsabwicklung kann ueber einen externen Zahlungsdienstleister erfolgen. Derzeit ist dafuer Lemon Squeezy vorgesehen, das als Merchant of Record auftritt und die kaufbezogene Zahlungsabwicklung uebernimmt.

Fuer die Kaufabwicklung gelten zusaetzlich die jeweils anwendbaren Nutzungsbedingungen des eingesetzten Zahlungsdienstleisters.

Im Rahmen der Lizenzaktivierung, Lizenzvalidierung, Download-Freigabe und des Produktdownloads koennen technische Daten serverseitig verarbeitet werden, insbesondere IP-Adresse, Hostname, Lizenzkennung, Instance-ID, Bootstrapper-Version, Zeitstempel sowie produktbezogene Request-Metadaten.

Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der gesonderten Datenschutzerklaerung geregelt.


11. Updates, Releases und Support

Mit dem Erwerb des Produkts wird kein Anspruch auf Support, Wartung, Updates, Upgrades oder sonstige laufende Leistungen begruendet, sofern auf der Produktseite, in der Bestellbestaetigung oder in einer gesonderten Vereinbarung nicht ausdruecklich etwas Abweichendes geregelt ist.

Der Lizenzgeber ist insbesondere nicht verpflichtet, Nachbesserungen, Ergaenzungen, individuelle Erklaerungen oder Hilfestellungen zu leisten, soweit eine solche Leistung nicht ausdruecklich zugesagt wurde.

Sofern Support gewaeh rt wird, gilt dieser nur fuer:

  • offizielle, unveraenderte Builds
  • den jeweils dokumentierten Support-Scope
  • freigegebene Zielplattformen und Versionen
  • den vom Lizenzgeber vorgesehenen Deploymentscope

Kein Support besteht insbesondere fuer:

  • geaenderte Builds
  • nicht freigegebene Einsatzszenarien
  • gemischte oder konfliktbehaftete Fremdkonfigurationen
  • Umgebungen ausserhalb des dokumentierten Produkt-Scope

12. Drittkomponenten

Das Produkt kann Komponenten Dritter enthalten oder deren Einsatz voraussetzen, einschliesslich externer Tools, Binardateien, Richtlinienvorlagen oder sonstiger Abhaengigkeiten.

Das Produkt setzt insbesondere den Einsatz von LGPO.exe oder vergleichbaren Werkzeugen voraus. Solche Komponenten unterliegen ausschliesslich den jeweils anwendbaren Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Drittanbieters. Sie werden nicht durch diese Lizenz des Lizenzgebers abgedeckt.

Der Lizenznehmer ist selbst dafuer verantwortlich, die Zulaessigkeit der Nutzung solcher Drittkomponenten in seiner Umgebung zu pruefen.


13. Dokumentation des Einsatzes

Der Lizenznehmer ist selbst verantwortlich fuer:

  • Backup und Wiederherstellungsmoeglichkeiten
  • Tests auf Nicht-Produktivsystemen
  • Pilot-Rollout vor breiterem Einsatz
  • Pruefung von Fachanwendungen, Netzlaufwerken, Druckern, NAS, RDP und sonstigen produktiven Abhaengigkeiten
  • Einhaltung interner Freigabe- und Sicherheitsprozesse

Der Lizenzgeber empfiehlt ausdruecklich, das Produkt vor produktivem Einsatz nur nach dokumentierter Vorpruefung und innerhalb des freigegebenen Scopes einzusetzen.


14. Gewaehrleistung

Das Produkt wird ausschliesslich im Zustand zum Zeitpunkt der Bereitstellung geliefert.

Der Lizenzgeber uebernimmt keine Zusicherung dafuer, dass das Produkt:

  • fuer einen bestimmten Einzelfall geeignet ist
  • mit saemtlicher Drittsoftware kompatibel ist
  • in jeder Umgebung stoerungsfrei funktioniert
  • ohne Anpassungen fuer Sonderumgebungen geeignet ist

Eine Eignung fuer einen bestimmten Zweck wird weder zugesichert noch stillschweigend vorausgesetzt, soweit dies gesetzlich zulaessig ist.

Soweit gesetzliche Gewaehrleistungsrechte bestehen, wird deren Geltendmachung auf 12 Monate ab Bereitstellung beschraenkt, soweit dies gesetzlich zulaessig ist.

Soweit gesetzlich zulaessig, sind weitergehende Gewaehrleistungsansprueche ausgeschlossen oder auf den zwingenden gesetzlichen Mindestumfang beschraenkt.


15. Haftung

Der Lizenzgeber haftet unbeschraenkt nur:

  • fuer vorsaetzlich oder grob fahrlaessig verursachte Schaeden
  • fuer Schaeden aus Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit
  • soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht

Soweit der Lizenzgeber fuer die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlaessigkeit haftet, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Vertrags ueberhaupt erst ermoeglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmaessig vertrauen darf.

Im Uebrigen ist die Haftung des Lizenzgebers, soweit gesetzlich zulaessig, ausgeschlossen.

Eine Haftung fuer indirekte Schaeden, Folgeschaeden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch, Datenverlust oder Ansprueche Dritter ist im gesetzlich zulaessigen Umfang ausgeschlossen.

Nichts in dieser Lizenz bezweckt einen Ausschluss der Haftung fuer Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit, soweit ein solcher Ausschluss nach anwendbarem Recht unzulaessig ist.


16. Laufzeit und Beendigung

Die Lizenz gilt ab Bereitstellung des Produkts und endet automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen diese Lizenz verstoesst.

Sofern ein Verstoss heilbar ist, endet die Lizenz nicht automatisch, wenn der Lizenznehmer den Verstoss innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Lizenzgeber behebt.

Im Fall einer Beendigung hat der Lizenznehmer:

  • jede Nutzung unverzueglich einzustellen
  • alle Kopien des Produkts zu loeschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht
  • den Zugang zu weiteren internen Kopien zu unterbinden

Bereits entstandene Ansprueche des Lizenzgebers bleiben unberuehrt.


17. Audit und Nachweis bei Verdacht auf Missbrauch

Bei konkreten Anhaltspunkten fuer unzulaessige Weitergabe, Mehrfachverwendung oder sonstigen Lizenzmissbrauch kann der Lizenzgeber vom Lizenznehmer angemessene Auskunft ueber Umfang und Art der Nutzung verlangen.

Ein solcher Auskunftsanspruch ist auf das zur Klaerung des Verdachts erforderliche Mass beschraenkt.


18. Kein Rechteuebergang durch Bereitstellung im Repository

Die Bereitstellung von Dateien in einem privaten oder oeffentlichen Repository, auf einer Verkaufsplattform, in einer Build-Pipeline, in einer Dokumentation oder als Download begruendet keine weitergehenden Rechte als jene, die in dieser Lizenz ausdruecklich eingeraeumt werden.

Insbesondere entsteht dadurch keine Open-Source-Lizenz.


19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen.

Soweit am Ort der Niederlassung des Lizenznehmers zwingende gesetzliche Bestimmungen gelten, die von dieser Lizenz abweichen, gehen diese Bestimmungen in dem gesetzlich gebotenen Umfang vor. Im Uebrigen gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulaessig, der Sitz des Lizenzgebers in der Schweiz.


20. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenz unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.

Aenderungen und Ergaenzungen dieser Lizenz beduerfen der Schriftform oder der elektronischen Form (einschliesslich E-Mail), soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form vorschreibt.